header-csm

Unterstützung bei Risikomanagementverfahren nach CSM-VO

Unsere unabhängige technische Bewertungsstelle bietet Herstellern, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern Experten, die Sie bei allen Verfahrensschritten nach der CSM-VO EG/352/2009 unterstützen.
Seit dem 1.7.2012 gilt die CSM-Verordnung, zur Festlegung einer gemeinsamen europäischen Sicherheitsmethode für die Beurteilung und Bewertung von Risiken, basierend auf der EN 50126:
  • für alle strukturellen Teilsystemen des Bahnsystems
  • bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung bzw. einer Neuentwicklung
  • bei jeder TEIV Zulassung
Der Risikomanagementprozess – weitestgehend konform mit der Entwicklung nach EN 50126 - besteht im Wesentlichen aus den drei Schritten:
  • Vorläufige Systemdefinition und Gefährdungsermittlung
  • Risikoanalyse und Risikoevaluierung
  • Nachweis der Erfüllung der ermittelten Sicherheitsanforderung durch das System

Wir begleiten Sie gerne frühzeitig im Risikomanagementprozess und stehen Ihnen bei der Erstellung der geforderten Nachweisdokumentation zum Risikomanagementverfahren entsprechend der CSM Verordnung zur Seite.

Außerdem bieten wir Ihnen für Ihr Projekt abgestimmte

  • Unterstützung bei der Sicherheitsnachweisführung von Fahrzeugen / Leit- und Sicherungssystemen / Umrüstungen
  • Unterstützung bezüglich RAMS bei Entwicklung von Fahrzeugen / Leit- und Sicherungssystemen / Umrüstungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Qualifikationsnachweisen (RAMS)
  • Unterstützung hinsichtlich RAMS während des gesamten Lebenszyklus

CSM V-Modell

Hier finden Sie den CSM Flyer