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Arbeitssicherheit

Im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Belange der Arbeitssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes von der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu berücksichtigen. Die eisenbahnrechtlichen Bewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn Arbeitnehmerschutzvorschriften der Genehmigung nicht entgegenstehen und zu erwarten ist, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vermieden werden.

Auf europäischer Ebene gilt es, die unterschiedlichen nationalen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz und die Arbeitssicherheit zusammenzubringen. Dies gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr.

Als Spezialist für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bietet AEbt umfangreiche Dienstleistungen:

  • Beratung hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen nationalen Behörden: SUVA/EKAS in der Schweiz, Verkehrs-Arbeitsinspektorat VAI (BMVIT in Österreich) sowie Eisenbahnunfallkasse EUK und Berufsgenossenschaften BG (EBA in Deutschland)
  • Bewertung von Schienenfahrzeugen bzgl. der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.
  • Erstellung von Einzeldossiers und Nachweisen über die Einhaltung der jeweiligen nationalen Anforderung.